Kassenpflichtige Leistungen (KVG)
Folgende Leistungen werden verrechnet:
- ärztlich verordnete und vereinbarte Leistungen, die bei Ihnen zu Hause oder im Ambulatorium erbracht werden
- benötigtes Pflegematerial, falls kassenpflichtig
- gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Pflegeleistungen (u.a. Verlaufsberichteintrag vor Ort)
- Abklärung des Pflegebedarfs und Einholen sämtlicher relevanter Unterlagen wie ärztliche Verordnung, Medikamentenverordnung, Uebertrittsrapporte
- schriftliche und mündliche Beratung mit Arztpersonen, Spitälern, Heimen, Apotheken, Sozialdiensten
- Abholen von Medikamenten, Lieferung von Pflegematerial oder Krankenmobilien
Folgende Leistungen werden nicht verrechnet:
- Wegzeiten
- Bereitstellen und Richten von Pflegematerial
- Rapporte und Fallbesprechungen im Pflegeteam